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   BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92   

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https://dejure.org/1995,6859
BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92 (https://dejure.org/1995,6859)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1995 - IV R 126/92 (https://dejure.org/1995,6859)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - IV R 126/92 (https://dejure.org/1995,6859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnfeststellung für die Mitglieder einer freiberuflich tätigen Sozietät - Einbeziehung des Ergebnisses von Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Wie das FG richtig erkannt hat, stellt es nach allgemeiner Ansicht keinen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Inhaber eines Betriebs seinem Ehegatten einen Vermögensgegenstand (oder die Mittel zu dessen Herstellung oder Anschaffung) ernsthaft und gegenwärtig schenkt, um ihn dann für seinen Betrieb zu mieten (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1987 III R 175/82, BFH/NV 1988, 21; vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 unter II.3. b. dd; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 42 AO 1977 Anm. 177; Biergans, Einkommensteuer, 6. Aufl., 1122).

    Denn auch eine (ernsthafte und gegenwärtige) Schenkung an einen vermögenslosen Angehörigen führt dazu, daß dem Beschenkten der geschenkte Gegenstand steuerrechtlich zuzurechnen ist (in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).

  • BFH, 08.06.1988 - II R 243/82

    Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Insbesondere für die Person eines executors nach US-Recht hat der BFH ausgeführt, daß die Nachlaßgegenstände den Erben zuzurechnen seien, obwohl im Hinblick auf das uneingeschränkte Verfügungsrecht des executors ungewiß sei, ob sie die verwalteten Wirtschaftsgüter schließlich überhaupt aus dem Nachlaß erhielten (Urteil vom 8. Juni 1988 II R 243/82, BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808).

    Das folgt bereits daraus, daß es auch bei vielen der vorstehend zum Vergleich herangezogenen Treuhandverhältnisse dem Treugeber verwehrt ist, das Treuhandverhältnis einseitig zu beenden, so z. B. beim Testamentsvollstrecker (BFH-Urteil in BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808, und vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246), oder bei dem das Gesamtgut verwaltenden Ehegatten (§ 1422 BGB; BFH-Urteil vom 15. Mai 1962 I 79/61 U, BFHE 75, 216, BStBl III 1962, 346).

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Anmerkung: Es handelt sich um die Parallelentscheidung zu dem in BFHE 178, 63 veröffentlichten BFH-Urteil IV R 125/92 vom gleichen Tag, das die Vermietungsgesellschaft betrifft.
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Etwas anderes folgt entgegen dem Einwand des FA in der mündlichen Verhandlung auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87 (BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Diese Vorstellung steht hinter der Regelung in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 AO 1977 (BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83

    Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Der BFH hat die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 auch in einem Fall abgelehnt, in dem sich der Schenker von Grundstücken und GmbH-Anteilen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht vorbehalten und die Beschenkten durch weitere Vereinbarung und ein Rückerwerbsrecht gebunden hatte (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • BFH, 16.05.1989 - VIII R 196/84

    Keine Mitunternehmerstellung bei schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Da die Zurechnung des Gesamthandsvermögens nach § 39 Abs. 2 AO 1977 der Beteiligung an der Gesellschaft folgt, ist in diesem Zusammenhang die Zurechnung der Beteiligung an der vermieteten GbR ausschlaggebend (BFH-Urteil vom 16. Mai 1989 VIII R 196/84, BFHE 157, 508, BStBl II 1989, 877).
  • BFH, 02.12.1982 - IV R 72/79

    Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in den Betriebsvermögensvergleich nach §

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    In die Gewinnfeststellung für die Mitglieder einer freiberuflich tätigen Sozietät geht auch das Ergebnis von Sonderbetriebsvermögen ein, das der Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung überläßt (§ 18 Abs. 5, jetzt Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Dezember 1982 IV R 72/79, BFHE 137, 323, BStBl II 1983, 215).
  • BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    Zum anderen ist es steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen (BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 15 Anm. 72 a).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 36/82

    Zur Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei einer sog. mitunternehmerischen

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
    In diesem Fall ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) anzunehmen, daß der Gesellschafter einen seiner Beteiligung entsprechenden Teil des Wirtschaftsguts zur Nutzung überläßt (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299, und vom 25. April 1985 IV R 36/82, BFHE 144, 20, BStBl II 1985, 622).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73

    Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als

  • BFH, 30.11.1989 - I R 19/87

    Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb

  • BFH, 27.03.1987 - III R 175/82

    Mietzahlungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 Einkommensetuergesetz (EStG)

  • BFH, 15.05.1962 - I 79/61 U

    Zurechnung von Einkünften aus einer mit Mitteln des Gesamtgutes erworbenen

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    Mithin führen im Streitfall die unterschiedlichen Auffassungen der Finanzverwaltung einerseits und des Senats andererseits materiell-rechtlich nicht zu verschiedenen Ergebnissen, zumal der Senat im Parallelverfahren IV R 126/92 auch die anteiligen Ergebnisse der Ehemänner im Rahmen ihrer Einkünfte aus der Rechtsanwaltssozietät festzustellen hat.
  • BFH, 24.04.2014 - IV R 20/11

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Entnahmegewinns für Anteile im

    Angesichts der vertraglichen Vereinbarung hält es der Senat auch für ausgeschlossen, dass der Beigeladene seinen Sohn i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf die Beteiligung hätte ausschließen können, denn der BFH hat die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO sogar in Fällen abgelehnt, in denen sich der Schenker von GmbH-Anteilen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht vorbehalten und die Beschenkten durch weitere Vereinbarung und ein Rückerwerbsrecht gebunden hatte (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414) bzw. die Verfügungsvollmacht unwiderruflich war (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 126/92, BFH/NV 1996, 35).
  • FG Düsseldorf, 12.04.1996 - 14 K 5291/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Anforderungen an die

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